Unsere AGB's:         

Hier machen Sie sich bitte mit unseren AGB’s vertraut, damit es auf beiden Seiten nicht zu Missverständnissen kommen kann.

 

Der Besitzer bestätigt, dass die Katze geimpft, gesund und parasitenfrei ist. Sollte die Katze nicht geimpft sein, so muss der Besitzer dies vor der Aufenthaltsbuchung seiner Katze in der Pension ankündigen. Erwachsene bzw. geschlechts-reife Kater werden nur aufgenommen, wenn sie kastriert sind.
Eventuelle aktuelle oder chronische Erkrankungen und benötigte Medikamente sind der Pension beim Erstkontakt bzw. spätestens bei der Anmeldung und Aufenthaltsbuchung der Katze anzuzeigen. Ist dies nicht geschehen, so kann die Katzenpension die Annahme der Katze hier vor Ort beim Bringtermin verweigern. Hier entfallen sodann volle 100 % Stornokosten für den gebuchten Aufenthalt, da die Katzenpension Mietze die nicht aufge-nommene Katze so kurzfristig nicht durch Buchung einer anderen Katze ersetzen kann.


Offensichtlich kranke, bakteriell oder mit Viren infizierte Katzen (z.B. Erkältung mit Husten, Niesen, Augenentzündung, Bronchitis oder mit Verdacht auf Katzenherpes, Chlamydien usw.) werden generell nicht aufgenommen, egal, ob vorher bereits eine feste Pensions-buchung vorgenommen wurde oder nicht. Die Pension haftet in dem Fall nicht für eventuelle Urlaubs-Stornierungskosten oder sonstige anfallende Kosten, die dadurch entstehen, dass die akut erkrankte Katze hier nicht aufgenommen wird.


Sollten Krankheitssymptome am Bringtag erst bemerkt werden, wenn der Besitzer schon wieder gegangen ist, wird versucht, diesen unverzüglich zu erreichen, damit er die Katze wieder abholt. In dem Fall kommt der Kunde für den Pensionshonorar-Verlust der Katzenpension Mietze auf und zahlt den vollen Pensionsaufenthaltszeitraum, weil dies einer kurzfristigen Stornierung gleich kommt.


Gelingt es nicht, den Besitzer zu erreichen oder zeigen sich die Krankheitssymptome erst einen bis drei Tage später, wird die Katze hier separiert, ggf. aber zur Not auch an einer anderen Örtlichkeit (z.B. bei einem Tierarzt, Tierheim, bei einer Pflegestelle vom Tierschutz o.ä.), wenn hier zu diesem Zeitpunkt keine Möglichkeit für die Einzelhaltung bestehen sollte. Die Kosten für die Separierung der Katze an einer anderen Örtlichkeit trägt der Besitzer, da die Katze nachweislich schon am Bringtag krank bzw. bereits infiziert hergebracht wurde.


Sollte die Katze eine der o.g. Krankheitssymptome in der jüngeren Vergangenheit aufgewie-sen haben, so muss die Katze mindestens acht Wochen (bei Erkältungen, bakteriellen Infekten oder bei Herpesinfektionen) vor der Abgabe in der Pension wieder vollkommen ge-sund und symptomfrei sein, bevor sie in die Pension kommen darf. Hierfür bürgt der Besitzer ebenfalls.


Der Besitzer ist damit einverstanden, dass die Katze (falls aus irgendwelchen Gründen erforderlich) zum Tierarzt gebracht und dort ggf. behandelt werden darf. Der Katzenbesitzer ist damit einverstanden, dass der Katze zunächst hier vor Ort Medikamente und Mittel aus der Hausapotheke (in erster Linie homöopathische, pflanzliche Tier-Medikamente/Mittel) verabreicht werden. Die Kosten für die verabreichten Mittel und Medikamente übernimmt der Katzenbesitzer. Erst, wenn diese keine Besserung bewirken sollten, wird das Tier unverzüg-lich zum Tierarzt gebracht.


Eine Freigängerkatze muss vor dem Aufenthalt in der Pension mit Broadline, Frontline, Frontline-combo, Advantage, Stronghold o.ä. behandelt worden sein oder ein Flohhalsband tragen, um keine Schädlinge einzuschleppen. Sollte dies nicht erfolgt sein, so behält sich die Pension das Recht vor, der Katze auf Kosten des Besitzers eines der o.g. Mittel aus dem Eigenbestand zu verabreichen. Die Kosten hierfür gehen zu Lasten des Besitzers.


Die letzte Impfung muss noch Gültigkeit haben, ansonsten muss die letzte Auffrischungs-impfung bei Neuimpfung spätestens 14 Tage vor Übergabe der Katze in die Pension erfolgt sein, damit der Impfschutz noch wirksam werden kann.

Bei Katzen, die nicht (mehr) geimpft werden können oder dürfen, z.B. alte und kranke Tiere, soll der Impfausweis aber dennoch mitgebracht werden, auch wenn keine aktuellen Einträge mehr vorhanden sind.


Sämtliche durch tierärztliche Behandlung entstehende Kosten gehen zu Lasten des Besitzers und sind von diesem zusammen mit dem Honorar für die Betreuung der Katze zu entrichten. Hinzu kommt eine Fahrtkostenerstattung von 0,60 Euro je gefahrener Kilometer zum Tierarzt.


Die Pension übernimmt aufgrund aller möglichen Eventualitäten, die in einer Katzenpension unter Umständen eintreten könnten, keine Gewährleistung über den Zustand der Katze bei Abholung, z.B. Verletzungen, Krankheit, Tod, Wurmbefall, Ungezieferbefall und haftet auch nicht bei Entlaufen der Katze. Der Besitzer wurde vor Abgabe der Katze in der Pension mündlich und/oder schriftlich über mögliche Risiken aufgeklärt. Die Risiken sind auch auf unserer Homepage aufgeführt.


Sollte die Katze zum vereinbarten Zeitpunkt nicht abgeholt werden, verpflichtet sich die Pension, die Katze noch 14 Tage weiter zu versorgen. Danach geht die Katze in das Eigentum der Pension über, sofern sich der Besitzer oder dessen Familienangehörige, Freunde oder Bekannte immer noch nicht gemeldet haben. Die Pension ist dann berechtigt, die Katze entweder bei sich als eigene Katze zu behalten oder einem Tierschutzverein bzw. Tierheim zwecks Weitervermittlung zu übergeben oder aber die Katze in Eigenregie in gute Hände mit Tierschutzvertrag weiter zu vermitteln.


Das Honorar für die Betreuung der Katze ist bei Abholung der Katze bevorzugt in bar zu entrichten. Alternativ ist aber auch EC-Kartenzahlung möglich.
Sollte der Besitzer kein oder nicht genügend Bargeld und keine EC-Karte bei der Abholung des Tieres dabei haben, so verbleibt die Katze weiterhin bis zur vollständigen Bezahlung in der Pension. Die sodann über die vereinbarte Betreuungszeit hinausgehenden Tage werden dem Besitzer zusätzlich in Rechnung gestellt.


Es gelten jeweils immer nur die aktuell auf unserer Homepage ausgewiesenen Preise und Leistungsangaben. Angegebene Preise oder sonstige Angaben in veralteten Flyern, die vielleicht noch bei Tierärzten, Geschäften etc. ausliegen oder Angaben in den diversen veralteten Internet-Tierpensionsportalen, verlieren daher ihre Gültigkeit, sobald eine Preisanpassung oder Leistungsanpasung auf unserer Homepage vorgenommen wurde.


Die Stornierung der Pensionsbuchung oder Mitteilung über eine Verkürzung des gebuchten Pensionsaufenthaltes ist bis 21 Tage vor dem gebuchten Bringdatum kostenfrei. Bei einer Stornierung bzw. Mitteilung einer Verkürzung des Aufenthaltes zwischen dem 21. Tag und 14. Tag vor dem gebuchten Bringdatum entfallen 50 % Stornogebühren, bei einer Stornierung bzw. Mitteilung einer Verkürzung des Aufenthaltes zwischen dem 14. Tag und dem 7. Tag vor dem gebuchten Bringdatum entfallen 75 % Stornogebühren und bei einer Stornierung bzw. Mitteilung einer Verkürzung des Aufenthaltes von weniger als 7 Tagen vor dem gebuchten Bringdatum entfallen 100 % Stornogebühren des normalerweise hier angefallenen Pensionshonorars.


Verkürzt der Kunde kurzfristig die gebuchte Aufenthaltsdauer durch späteres Bringen oder vorzeitiges Abholen seiner Katze/n, so entstehen für die nicht genutzten (aber gebuchten) Tage ebenfalls 100 % Stornogebühren des nor-malerweise für diese Tage angefallenen Pensionshonorars. Der Kunde zahlt somit den vollen gebuchten Zeitraum, auch wenn er seine Katze/n kurzfristig später gebracht hat oder früher, als ursprünglich gebucht, wieder abholt.


Sollte eine Katze kurzfristig vor dem gebuchten Aufenthalt versterben oder entlaufen, so gilt dies ebenfalls als ganz normale Stornierung der Buchung. Das gleiche gilt, wenn ein Kunde mehrere Katzen gebucht hat, aber kurzfristig vor der Abgabe mitteilt, dass weniger Katzen als gebucht gebracht werden. Dies gilt ebenfalls als Stornierung der gebuchten, aber nicht gebrachten Katzen.


Eine Stornierung muss immer schriftlich erfolgen, entweder per Mail oder per Brief. Sie gilt erst dann als zugestellt und vorgenommen, wenn der Kunde seitens der Katzenpension Mietze eine ebenfalls schriftliche Stornierungs-bestätigung entweder per Mail oder per Brief erhalten hat. So haben die Kunden, als auch die Katzenpension Mietze, die Gewissheit, dass die Stornierung auch wirklich hier angekommen und durchgeführt wurde. Erhält der Kunde keine Stornierungsbestätigung, so kann er davon ausgehen, dass seine Mail oder sein Brief bei der Katzenpension Mietze nicht angekommen ist. Eventuell dadurch entstehende Stornogebühren gehen sodann voll zu Lasten des Kunden, da die Stornierung aufgrund des Nicht-Ankommens seiner Nachricht ja auch nicht vorgenommen wurde.